Satzung

Die Satzung der Wirtschaftsgemeinschaft Wiesmoor e.V.
(WiW)

Stand: 11.02.2020

§1

Der Verein führt den Namen "Wirtschaftsgemeinschaft Wiesmoor e.V. (WiW)" und erstrebt den Zusammenschluss aller Gewerbetreibenden (Handel, Handwerk, Industrie, Gastronomie, Freiberufler und sonstige Gewerbe), aller Selbständigen und wirtschaftlich Interessierten zur Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Interessen auf örtlicher und überregionaler Ebene.    

Der Verein erlangt die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister.

 

§2

Der Zweck des Vereins ist die Förderung aller Maßnahmen, die der Verschönerung des Stadtbildes und der Ortschaften, der Belebung des kulturellen Lebens und der wirtschaftlichen Entwicklung in Wiesmoor und Umgebung dienen.

 

§3

Ordentliche Mitglieder können werden:

  • alle Gewerbetreibenden (s. auch § 1)
  • jede natürliche Person     
  • jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts

die in Wiesmoor und Umgebung ihren Wohn- und/oder Geschäftssitz haben.

 

§4
Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt durch den Vorstand.

 

§5
Die Mitgliedschaft endet:

  • durch schriftliche Kündigung mit vierteljährlicher Frist,
  • durch Ausschluss durch den Vorstand wegen Vernachlässigung der Mitgliederpflichten oder
  • Schädigung der satzungsgemäßen Zwecke.

 

§6
Mit dem Austritt oder Ausschluss erlöschen alle aus dem Vereinszugehörigkeit sich ergebenden Rechte und Pflichten. Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum Ausscheiden zu zahlen.

 

§7
Die Mitglieder sind berechtigt:

  • an Mitgliederversammlungen teilzunehmen und durch Anregungen die Vereinsarbeit zu fördern.
  • alle Vorteile zu genießen, die der Verein seinen Mitgliedern bietet oder zu erwirken vermag.

 

§8
Der Beitrag wird durch eine von der Mitgliederversammlung zu beschlie§ende Beitragssordnung jährlich festgesetzt.

 

§9
Die Organe des Vereins sind:

  • Der Vorstand
  • Die Mitglieder

 

§10

Der Vorstand besteht aus sieben von der Jahreshauptversammlung gewählten Mitgliedern.
Es setzt sich zusammen aus:

  • 1. Vorsitzenden
  • stellvertretenden Vorsitzenden
  • Kassenwart
  • Schriftführer
  • drei Beiräten

Der Vorstand wird unterstützt aus gewählten Sprechern der Festausschüsse.
Jährlich scheiden zwei Mitglieder des Vorstandes aus. In den ersten beiden Jahren entscheidet das Los, später die Amtsdauer. Ausscheidende Mitglieder sind wieder wählbar.

 

§11
Die Jahreshauptversammlung wählt jährlich zwei Kassenprüfer.

 

§12
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember.

 

§13
Satzungsänderungen können nur mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder von der
Mitgliederversammlung beschlossen werden.

 

§14
Zur Mitgliederversammlung muss den Mitgliedern die Tagesordnung eine Woche vorher zugestellt werden. Anträge zur Tagesordnung müssen dem Vorstand drei Tage vor der Versammlung gestellt werden.

 

§15
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden durch das Protokoll beurkundet, das der Versammlungsleiter mit dem Schriftführer zu unterschreiben hat.

 

§16
Der Sitz des Vereins ist Wiesmoor.